Luftqualität
Jahresmittel aus den Luftschadstoffkarten des Kantons Zürich für den Standort Glattbrugg, verglichen mit den Grenzwerten der Luftreinhalte-Verordnung.
Luftqualität und Fluglärm am Standort Glattbrugg. Den Vergleich mit der MeteoSchweiz-Station Kloten finden Sie auf der Seite Referenz.
Jahresmittel aus den Luftschadstoffkarten des Kantons Zürich für den Standort Glattbrugg, verglichen mit den Grenzwerten der Luftreinhalte-Verordnung.
Wie stark der Flughafen Zürich den Standort Glattbrugg belastet, tagsüber und in der ersten Nachtstunde.
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Die Zahlen sind berechnete Beurteilungspegel aus dem Fluglärmkataster des Kantons Zürich, keine Messungen vor Ort. Ein Beurteilungspegel ist ein Durchschnitt über den ganzen Zeitraum. Einzelne Starts und Landungen sind deutlich lauter.
Die Lärmschutz-Verordnung kennt drei Schwellen. Der Planungswert gilt für neue Bauzonen. Ab dem Immissionsgrenzwert gilt Lärm als schädlich oder lästig, neue Wohnbauten sind dann nur mit Schallschutz erlaubt. Wird der Alarmwert überschritten, müssen bestehende Gebäude zusätzlich geschützt werden, etwa mit Schallschutzfenstern.
Wie streng die Schwellen sind, hängt von der Empfindlichkeitsstufe der Zone ab: I für Erholungszonen, II für reine Wohnzonen, III für Zonen mit Wohnen und Gewerbe, IV für Industriezonen. Als Faustregel gilt: 10 dB mehr werden etwa als doppelt so laut empfunden.
Grenzwerte: Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41), Anhang 5, Landesflughäfen.
Luftqualität und Fluglärm: Kanton Zürich, Open Government Data (GIS-ZH). Grenzwerte: Luftreinhalte-Verordnung (LRV).